1. Hauptstruktur und Wandrahmen, Sekundärbauteile, Stahlplattform, Stahlleiter und Schutzgeländer einer einschichtigen Stahlkonstruktion können nur nach Qualitätsabnahme verwendet werden
(2) Die Prüfpartie der Stahlkonstruktionsanlage wird auf der Grundlage der Abnahme des Standorts, der Abnahme des Schweißanschlusses, des Verbindungsanschlusses, der Fertigung und anderer Teilprojekte angenommen.
(3) Die Prüfung und Bewertung sollte vor der Installation durchgeführt werden, einschließlich der Messkorrektur, des Einbaus von hochfesten Schrauben, der Konstruktion unter negativer Temperatur und des Schweißprozesses usw. auf dieser Grundlage, die entsprechende Bautechnik oder -regelung ist zu formulieren.
4. Die Einbauabweichung sollte nach der Bildung der Raumsteifigkeitseinheit erkannt und
5. Während der Installation muss die Baulast von Dach, Boden und Plattform gesteuert werden. Die Baulast und die Eisschneelast sind strengstens verboten, um die Tragfähigkeit von Balken, Fachwerken, Bodenplatten, Dachpaneelen und Plattform-Hilfsplatten zu überschreiten.
6. Nach der Bildung des räumlichen Steifigkeitselements sollte das sekundäre Gießen von feinem Aggregatbeton und Verfugungsmaterial rechtzeitig erfolgen
(7) Bei einem Kranbalken oder -träger, der direkt dynamische Last trägt, dürfen der Spannflansch, der Kranstuhl oder der Fachwerk, der direkt dynamische Last trägt, nicht mit hängenden Gegenständen und Vorrichtungen verschweißt werden.


